Wasser sparen im großen Stil
Über 6.700 Wasserwerke „liefern“ Tag für Tag etwa 10 Milliarden Liter Wasser aus. Davon verbraucht jeder Deutsche durchschnittlich 135 Liter pro Tag – und eine vierköpfige Familie mit einem normal großen Garten insgesamt fast 200.000 Liter im Jahr. Die größten Wasserverbraucher im Haushalt pro Kopf pro Tag sind WC-Spülungen (ca. 30 l), Duschen & Baden (ca. 50 l), Waschmaschine (ca. 20 l) und Garten (ca. 8-10 l). Der Rest verteilt sich auf Zähneputzen, Hausputz, Geschirrspüler, Kochen, Trinken etc. Da in den vergangenen 20 Jahren die Kosten für Trinkwasser und Abwasser in Deutschland örtlich um bis zu 350% gestiegen sind, wird die Haushaltskasse auch in diesem Bereich mehr und mehr belastet. Nun stellen Sie sich vor, als Mieter oder Eigentümer eines Einfamilienhauses könnten Sie die Hälfte Ihres Verbrauchs – also bis zu 100.000 Liter jährlich - einsparen! Ganz einfach, weil Ihnen in diesem Fall die Lösung buchstäblich auf den Kopf oder genauer: auf das Dach fällt.
Regenwassernutzung:
Das chlorfreie und pH-neutrale Regenwasser ist eine wahre Wohltat für alle Pflanzen – im Garten, im Gewächshaus und in der Wohnung. Doch auch im Haushalt kann und darf Regenwasser verwendet werden.

Hier erfahren Sie, wie Sie Regenwasser optimal sammeln und nutzen können

Selbst wer nicht sammelt, kann mit Regenwasser sparen – durch die Verringerung der Abwassergebühren.
Regenwasserversickerung:
Viele, vor allem Hochwasser gefährdete Gemeinden schreiben vor, wie viel Regen- und Abwasser pro Grundstück in die Kanalisation abgeleitet werden darf. Versickerungsanlagen sind daher häufig sogar verpflichtend, in jedem Fall aber auch ohne Behördenvorgaben ein sinnvoller Beitrag für die Haushaltskasse.

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Unser Tipp
Abwassergebühren werden auf Basis des Frischwasserbedarfs berechnet: 10% der Menge wird pauschal abgezogen, auf 90% des Bedarfs entfallen Abwassergebühren. Dabei sind die Gebühren pro Kubikmeter Wasser von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Wer nun relativ viel Frischwasser z. B. für die Gartenbewässerung benötigt, zahlt also Abwassergebühren für einen Verbrauch, der gar nicht in die Kanalisation zurückgeführt wird. Mit einem zusätzlichen Wasserzähler zur Erfassung der Wassermenge für Garten, Rasen, Pool etc. lässt sich nachweisen, wie viel Wasser nicht in den Kanal eingeleitet wurde. Dies kann bei der Abwassergebühr geltend gemacht machen. Allerdings ist dafür eine Antragstellung bei der Gemeindeverwaltung erforderlich, eventuell wird ein Besichtigungstermin bei Ihnen vor Ort anberaumt. Erst mit offizieller Genehmigung darf der Zähler eingebaut werden. Und es muss ein geeichtes und beglaubigtes Messgerät sein.
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